Schallschutzfenster erfüllen bestimmte Schallschutzklassen
Alle Schallschutzfenster werden nach VDI 2719 in sechs Schallschutzklassen eingeteilt. Diese sollen dafür sorgen, dass sich der gewünschte Schallschutz für ein neues Fenster besser auswählen lässt. Je nach SSK wirken die so gefertigten schallgeschützten Fenster bestimmten Lautstärkepegeln optimal entgegen. Die Schallschutzklassen geben an, welches Schalldämmmaß (Rw) damit erreicht werden kann.
Klasseneinteilung :
SSK 1 = Rw 25-29 dB
SSK 2 = Rw 30-34 dB
SSK 3 = Rw 35-39 dB
SSK 4 = Rw 40-44 dB
SSK 5 = Rw 45-49 dB
SSK 6 = Rw >50 dB
Wir empfehlen bei Schallschutzfenster gegen Fluglärm die Schallschutzklasse 6 !
Achtung Rollläden und Schallschutz !
Geschlossene Rollläden, die direkt vor dem Fenster liegen, verschlechtern die Schalldämmung des Fensters um ca. 3 dB. Dieses Phänomen ist schwer verständlich, weil doch dem Lärm ein zusätzliches Hindernis in den Weg gestellt wird. Die Verschlechterung der Dämmung entsteht durch Resonanz.
Um die Schalldämmung zu verbessern, muss der Rollladen mindestens 10 cm vor der Fensterebene liegen. Bei größeren Abständen können Verbesserungen bis zu 15 dB erreicht werden. Dazu müssen aber verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.
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